Was kostet unsere Leistung?
Wir haben uns auf das seit 01.07.2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ab 01.07.2006 auf Vereinbarungen zu Beratungsvergütungen eingestellt.
In einem für Sie zunächst anwaltskostenfreien Telefonat klären wir gern mit Ihnen ab, ob für Sie kostenpflichtige Beratung oder Vertretung sinnvoll oder notwendig ist.
Wir rechnen unsere Anwaltsleistungen grundsätzlich nach den Bestimmungen des RVG ab, sei es in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder außerhalb gerichtlicher oder behördlicher Verfahren. Nach § 49 b BRAO ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere zu erhebende Vergütung nach einem Gegenstandswert richtet. Das heißt, die Vergütung ergibt sich in der Regel entsprechend der Höhe des Gegenstandswertes aus der gesetzlichen Gebührentabelle.
Stundensätze der Anwaltskooperation bei Beratung
Ermäßigungstarif | |
Der einfache Fall
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80,00 EUR |
Der durchschnittliche Fall
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100,00 EUR |
Verbrauchertarif | |
Der einfache Fall
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150,00 EUR |
Der durchschnittliche Fall
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175,00 EUR |
Der schwierige Fall
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190,00 EUR |
Unternehmertarif | |
Regeltarif
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190,00 EUR |
Stammkundentarif
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175,00 EUR |
Der Fall für den Fachmann-Tarif
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250,00 EUR |
Gemeinnützige Einrichtungen-Tarif
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175,00 EUR |
Wissenschaftliche Mitarbeiter | |
bei vereinbarten Recherchen
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80,00 EUR |
In Ausnahmefällen sind auch Pauschalabsprachen möglich (vgl. § 4 RVG). Wir können diese jedoch nur dann anbieten, wenn der Arbeitsumfang und Schwierigkeitsgrad vorher absehbar sind. Das ist häufig schwieriger als bei einer anzubietenden Handwerkerleistung. In Einzelfällen sind besondere Absprachen möglich und notwendig. Kanzleileistungen werden nicht gesondert berechnet. Wir setzen uns auch gern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.