Yersin Anwaltskooperation
Dr. Yersin · v. Albert-Muhr · Lofing
Anwälte in Kooperation · Notar a.D.
Vergütung
Was kostet unsere Leistung?
In einem für Sie zunächst anwaltskostenfreien Telefonat oder auf eine E-Mailanfrage klären wir gern mit Ihnen ab, ob für Sie kostenpflichtige Beratung oder Vertretung sinnvoll oder notwendig ist.
Wir rechnen unsere Anwaltsleistungen grundsätzlich nach den Bestimmungen des RVG ab, sei es in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder außerhalb gerichtlicher oder behördlicher Verfahren. Nach § 49 b BRAO ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere zu erhebende Vergütung nach einem Gegenstandswert richtet. Das heißt, die Vergütung ergibt sich in der Regel entsprechend der Höhe des Gegenstandswertes aus der gesetzlichen Gebührentabelle.
In der Regel kostet eine Eingangsberatung für Verbraucher je nach Schwierigkeit und Wert der Angelegenheit jedoch zwischen 175,00 EUR und 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. § 34 RVG wird beachtet.
In Abstimmung mit den Mandanten vereinbaren wir auch Zeithonorare – vgl. § 4 RVG. Der Stundensatz bei Honorarvereinbarungen ist verschiedenen Mandatsbereichen zugeordnet und von der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandats abhängig. Unsere Stundensätze betragen 80,00 EUR bis 220,00 EUR bzw. 250,00 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde. Es werden nur volle ¼ Stunden in Ansatz gebracht. Fahrzeiten des Anwalts werden nur mit der Hälfte des Stundensatzes berechnet. Der regelmäßige Stundensatz für den durchschnittlichen Verbraucherfall beträgt beispielsweise 190,00 EUR. Zu dem Stundensatz ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
In Ausnahmefällen sind auch Pauschalabsprachen möglich (vgl. § 4 RVG). Wir können diese jedoch nur dann anbieten, wenn der Arbeitsumfang und Schwierigkeitsgrad vorher absehbar sind. Das ist häufig schwieriger als bei einer anzubietenden Handwerkerleistung. In Einzelfällen sind besondere Absprachen möglich und notwendig. Kanzleileistungen werden nicht gesondert berechnet. Wir setzen uns auch gern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.
Sofern erforderlich, sind nach Absprache mit dem Mandanten Leistungen wissenschaftlicher Mitarbeiter mit 80,00 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer zu vergüten.
In der Regel schlagen wir eine Haftungsbegrenzung entsprechend unserer Haftpflichtversicherungssumme von 1.023.000,00 EUR pro Schadensfall vor.
Die Versicherung kann auf Wunsch erhöht werden.
Stundensätze bei Beratung
Ermäßigungstarif | |
Der einfache Fall | 80,00 EUR |
Der durchschnittliche Fall | 150,00 EUR |
Verbrauchertarif | |
Der einfache Fall | 175,00 EUR |
Der durchschnittliche Fall | 190,00 EUR |
Der schwierige Fall | 220,00 EUR |
Unternehmertarif | |
Regeltarif | 220,00 EUR |
Stammkundentarif | 190,00 EUR |
Der Fall für den Fachmann-Tarif | 250,00 EUR |
Gemeinnützige Einrichtungen-Tarif | 175,00 EUR |
Wissenschaftliche Mitarbeiter | |
bei vereinbarten Recherchen | 80,00 EUR |
Adresse
Yersin Anwaltskooperation
Dr. Eckart Yersin
Meierottostraße 7
10719 Berlin